AGB

§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Vermietung eines Leihrads in den vom Vermieter (mit geschäftlichen Namen Christian Hopf als Einzelunternehmer) unterhaltenen Radstationen nach Maßgabe des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Vertrages.

§2 Vertragsschluss; Personalien; Minderjährige
(1) Das Mietverhältnis wird durch das Angebot des Mieters, z.B. persönlich, über ein Online-Bestellformular oder per E- Mail, sowie durch den Vermieter bestätigt wird.
(2) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass als Voraussetzung des Zustandekommens des Mietvertrages von ihm eine Kopie des Personalausweises mit Lichtbild, z.B. auch über das Online-Formular, unter Einhaltung der Bestimmungen des §10 bereitgestellt wird.
(3) Das Mietverhältnis mit einer Person, die in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, setzt die Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zum Abschluss des Mietvertrages voraus.

§3Mietpreis; Mietkaution
(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Mietpreis ist vor oder bei Übergabe des Leihrades in voller Höhe direkt oder über das vom Vermieter bereitgestellte Buchungssystem zu entrichten.
(3) Der Mieter hat vor Übergabe des Leihrades an den Vermieter eine Kaution in Höhe der im Mietvertrag genannten Summe zu zahlen. Sollte diese nicht genannt sein, erfolgt die Vermietung ohne Kaution.

§4 Mietgegenstand
(1) Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Leihrads und des eventuellen Zubehörs durch den Mieter oder einem von dem Mieter im Mietvertrag angegebenen Nutzers gegen Entgelt in dem nach dem geschlossenen Mietvertrag vereinbarten Zeitraum und Ort.
(2) Die ordnungsgemäße, insbesondere die verkehrssichere und technisch einwandfreie, Beschaffenheit des Leihrades wird bei Übergabe durch den Mieter überprüft und durch Beginn der Nutzung des jeweiligen Leihrades bestätigt.
(3) Das Leihrad ist mit elektronischer Ortung unter Einhaltung der Bestimmungen des §10 ausgestattet.

§5 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt. Sollte im Mietvertrag keine Uhrzeit vereinbart sein, gilt als Beginn der Mietzeit der Zeitpunkt des Sonnenaufgangs des ersten Miettages und als Ablauf der Mietzeit der Zeitpunkt des Sonnenuntergangs des letzten Miettages.

§6 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mieters, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

§7 Besondere Pflichten des Mieters
(1) Das vermietete Leihrad darf nur vom Mieter, bei der Miete mehrerer Leihräder oder wenn der Mieter das vermietete Leihrad nicht selber nutzt, nur durch die im Mietvertrag angegebenen weiteren Nutzer geführt werden.
(2) Der Mieter und die weiteren Nutzer haben das Leihrad sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.
(3) Dem Mieter ist es untersagt, das Leihrad zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu nutzen.
(4) Bei Unfällen hat der Mieter immer eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich den Unfall anzuzeigen und dem Vermieter über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.
(5) Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern. Hierzu ist das von dem Vermieter ausgegebene oder bereitgestellte Schloss zu verwenden.

§8 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad während der Mietzeit. (2) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vermieters durch Diebstahl oder sonstige Entwendung des Leihrades während seiner Besitzzeit.
(3) Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad und gegenüber Dritten aufgrund eines Unfalls, den der Mieter verschuldet.

§9 Übergabe und Rückgabe der Mietsache
(1) Die Übergabe des Leihrades erfolgt an einem im Mietvertrag vereinbarten Ort. Die Übergabe kann persönlich durch den Vermieter oder einem seiner Mitarbeitenden erfolgen, kann aber auch durch den Mieter an einem im Mietvertrag vereinbarten Ort selber erfolgen, wobei der Vermieter dem Mieter dann genaue Übergabeanweisungen zukommen lässt (z.B. einen dafür vorgesehen Zugangscode für das Schloss).
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Leihrad nach Ablauf der Mietzeit am im Mietvertrag vereinbarten Rückgabeort des Leihrades in demselben Zustand, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Leihrades durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben.
(2) Die Rückgabe hat bis zum Ablauf der Mietzeit am im Mietvertrag vereinbarten Ort zu erfolgen. Sollte kein Ort vereinbart worden sein, erfolgt die Rückgabe an einem Ort, an dem der Vermieter oder seine Mitarbeitenden sich aufhalten, sofern dies dem Mieter bekannt ist.
(3) Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Zeitstunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete pro Tag zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Datenschutzklausel
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter angegebenen Daten wie z.B.: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil oder Festnetz), E-Mailadresse, Personalausweis- oder Reisepassnummer. Die Verarbeitung dieser im Rahmen des Mietvertrags erhobenen Daten des Mieters erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Mieter einholen.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

§ 12 Erfüllungsort; Rechtswahl
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Vermieters. (2) Für den Mietvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.